Bestattungshaus Haferbeck-Töpper

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Fritz Haferbeck verstorben

Am 26. Dezember 2021 verstarb unser Seniorchef und Großvater Fritz Haferbeck im Alter von 94 Jahren. Er hat das Unternehmen 1970 von seinem Vater übernommen und bis 1988 erfolgreich geführt, auch danach stand er uns stets mit Rat und Tat zur Seite. Wir werden uns immer dankbar an ihn erinnern.

Familie Töpper und Mitarbeiter

Foto: AdobeStock #93845674 von bilderstoeckchen
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Frühling

Wie soll mein Herz den Frühling überstehn,
wenn sonnentrunken wieder rings auf Erden
die Knospe schwillt in ahnungsvollem Werden
und tausend Wünsche durch die Täler gehn ...
Wie soll mein Herz den Frühling überstehn!

Den Frühling, den auch du so sehr geliebt,
wenn, wo ein Herz um deines fast vergangen,
zwei Augen leuchtend groß an dir gehangen,
ein Lippenpaar, das immer gibt und gibt.
Wie hat dein Herz den Frühling dann geliebt! -

Und wieder wird's von Tal zu Tale wehn,
dieselbe liebeselge Frühlingsfeier,
dann stehn die Birken keusch im Hochzeitsschleier,
und durch die Nächte wird ein Flüstern gehn -
Wie soll mein Herz den Frühling überstehn!

(Ilse von Stach)

Bild: #290930820 von Anze – stock.adobe.com
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Tod, Bestattung, Beisetzung, Friedhof?

Die Paragrafen des BestG (Bestattungsgesetzes) regeln – föderal – alles in Sachen Bestattung in Deutschland. So gilt laut Gesetz, nach dem Tod den Leichnam zu bestatten und beizusetzen. Entweder im Sarg oder in einer Urne.
Um einen Scheintod auszuschließen, gibt es in den meisten Bundesländern eine Bestattungsmindestfrist von 48 Stunden. Das heißt, erst dann darf die Erdbestattung oder eine Einäscherung stattfinden. Die Bestimmungen sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. Auch die Maximalfrist variiert von 4 Tagen über 5, 6, 7 oder 8 Tage bis hin zu 10 Tagen in der Pfalz und in Thüringen.
In Sachen Sarg meint der Gesetzgeber mit Bestatten auch gleichzeitig Beisetzen, also ist die Bestattungsfrist hierfür auch gleichzeitig die Beisetzungsfrist. Das macht Sinn, denn ein Körper, der nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird, verwest. Er muss aus gesundheitshygienischen Gründen innerhalb bestimmter Fristen beigesetzt werden.
Eine Urne aber, deren Inhalt ja bereits bestattet und keinerlei Veränderungsprozessen mehr ausgesetzt ist, muss trotzdem beigesetzt werden. Aber die Beisetzungsfrist währt meistens bis zu 6 Wochen – in Bayern beispielsweise sogar 3 Monate. In fast allen Bundesländern herrscht nach wie vor Friedhofspflicht, auch für die Beisetzung von Urnen.
Neben hygienischen Aspekten geht es auch um die Würde des Toten und sein Recht auf die Totenruhe. Diese soll hierzulande auf einem Friedhof gewährleistet werden. Der Tote soll nach der Beisetzung einen beständigen, würdevollen und angemessenen letzten Ort haben. Der heißt aber immer Friedhof.
Nur nicht in Bremen: Hier können die Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen (auf Antrag) mit nach Hause nehmen und im Garten verstreuen – und zwar nur im eigenen Garten.
Sprich: Also auch im Garten kann die Totenruhe eingehalten und die Würde bewahrt werden. Was ist in Sachen Würde in Bremen anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen? Wie sieht es mit den trauernden Bremern aus, die nur einen Schrebergarten gemietet haben: Dürfen die das auch? Oder warum ist ein Balkon kein geeigneter Aufenthaltsort für eine Urne – die Asche befindet sich ja in einer versiegelten Kapsel in der Urne?
Diese und viele andere Fragen stellen sich, wenn man sich mit dem an die 200 Jahre alten Bestattungsgesetz beschäftigt. Was ist zeitgemäß, was nicht? Wer bestimmt, was Würde ist und was nicht?
Ein Thema, das uns alle angeht. Nur darüber sprechen – das tun wir nicht so gern.

Ihre Familie Töpper

Foto: AdobeStock # 93398716 von Halfpoint
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Erinnern oder Vergessen?

Der erste Kuss, Verliebtsein, die Hochzeit, die Geburt des Kindes, aber auch Schicksalsschläge, Verluste und Momente der Trauer – an die emotionalen Ereignisse im Leben erinnern wir uns besonders.
Unsere Erinnerungen werden durch die Verknüpfung von Nervenzellen geschaffen. Jede einzelne Zelle verfügt über ungefähr 10.000 winzige Verästelungen, die Synapsen. Dort befinden sich die Speichereinheiten für Informationen.
Unser Gedächtnis liebt Neues und Interessantes
Wenn etwas unsere Aufmerksamkeit beansprucht hat, dann bleibt es in unserem Gedächtnis. Deswegen müssen wir uns konzentrieren, wenn wir beispielsweise Vokabeln lernen wollen. Das Gehirn speichert diese etwa 20 Minuten lang im Kurzzeitgedächtnis. Danach werden die neuronalen Verknüpfungen wieder gelöscht. Erst wenn wir die Vokabeln mehrfach wiederholen, geht die Information ins Langzeitgedächtnis über. Durch die Ausschüttung bestimmter Proteine werden die genutzten Synapsen dauerhaft verändert.
Vergessen ist wichtig
Unser Gehirn ist also ständig aktiv und damit beschäftigt, Informationen zu verarbeiten und abzuspeichern. Dabei muss es unentwegt aussortieren: Wenn ein Ereignis sich als belanglos herausstellt, vergessen wir es wieder. Das Vergessen wird häufig negativ bewertet, dabei fungiert es als wichtiger Filtermechanismus, damit das Gehirn nicht überlastet wird.
Auch wenn wir eine Information längere Zeit nicht abrufen, wird sie nach und nach verschwinden. Die neuronalen Verknüpfungen werden immer schwächer, bis sie irgendwann ganz getrennt werden. Diesen Effekt können wir uns zunutze machen: Wenn wir uns mit unangenehmen Erinnerungen wenig oder gar nicht mehr beschäftigen, verblassen sie.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Füttern wir unser Gehirn mit interessanten Inhalten, bleibt es wach und aktiv. Ein Ausflug an einen unbekannten Ort, das Auswendiglernen eines Gedichts oder eines Songtexts, das Erlernen einer Fremdsprache oder eines Musikinstruments – es gibt viele Möglichkeiten, etwas Gutes für unsere Synapsen zu tun.

Ihre Familie Töpper